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Rechtsansprüche bei Rufschädigung

 

Der Ruf / die Reputation eines Unternehmens wird durch verschiedene Gesetze geschützt. Gegenüber Konkurrenten findet das Wettbewerbsrecht in Gestalt des UWG Anwendung. Vor unerlaubter Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen schützt das Markengesetz. In Fällen, in denen die Rufschädigung nicht durch Konkurrenten vorgenommen wird, wird ein Unternehmen ergänzend durch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie das Unternehmenspersönlichkeitsrecht geschützt. 

 

Für den Bereich des Internets sind folgende Schutzbereiche besonders hervor zu heben:

 

 

1. Schutz vor gewerbeschädigenden / ehrverletzenden Äußerungen

 

2. Markenrechtsverletzungen

 

3. Datenschutz

 

4. Schutz vor unbefugter Nutzung der Persönlichkeit

 

5. Schutz vor Entstellungen/Verfälschungen der Identität

 

6. Schutz des Rechts am eigenen Bild