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Schutz vor Entstellungen / Verfälschungen der Identität

 

Ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht einer Person oder eines Unternehmens liegt auch dann vor, wenn dessen Identität verfälscht wird. 

 

Der sog. Identitätsschutz gilt Verhaltensweisen, die den Betroffenen „in ein falsches Licht rücken“, bspw. wenn die Persönlichkeit des Betroffenen betreffende unwahre Umstände vorspiegelt oder Gegebenheiten verfälscht werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn einer Person Äußerungen in den Mund gelegt werden, die sie nicht getan hat, bspw. bei erfundenen Interviews oder auch der Wiedergabe von inkorrekten Zitaten. Die Persönlichkeit wird auch beeinträchtigt, wenn der Name oder ein Bildnis einer Person in einem falschen Zusammenhang wiedergegeben wird, bspw. einer Person fälschlicherweise die Mitgliedschaft in einer weltanschaulichen Gruppe oder Vereinigung zugeschrieben wird.

 

Ein weiteres Beispiel für im Internet häufig vorkommende Identitätsverfälschungen sind obszöne Fotomontagen.