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Beiträge in Meinungsforen bzw. Produktbewertungen

 

Im Zeitalter des Web 2.0 erfreuen sich sog. Meinungsforen und Web-Blogs (Internettagebücher) wachsender Beliebtheit. Auf kommerziellen Produktbewertungsportalen (bspw. dooyoo.de oder ciao.de) kann man die Produkte und Dienstleistungen einer Vielzahl von Unternehmen bewerten und Erfahrungsberichte veröffentlichen. Auch viele Online-Händler (bspw. amazon.de), Reiseportale und Preisvergleichs-Dienste bieten eine unmittelbare Bewertung sämtlicher dort angebotenen Produkte an. Da sich laut der Allensbacher Computer- und Technikanalyse 2008 inzwischen bereits rund 40 Millionen Internetnutzer in Deutschland online über Produkte informieren, steht das Unternehmens-Marketing vor besonderen Herausforderungen.

 

Neben kommerziellen Anbietern  blüht das Netz inzwischen auch vor einer nicht mehr zu überblickenden Anzahl nicht kommerzieller privater Meinungsforen.

 

Den Besonderheiten des Kommunikationskanals Internet ist es geschuldet, dass sich die Teilnehmer dieser Foren aus der Anonymität heraus leicht zu eindeutigen Falschbehauptungen oder groben Schmähungen hinreißen lassen. Beiträge mit derartigem rufschädigendem Inhalt sind rechtswidrig, da nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wann eine Äußerung als Schmähung zu werten ist erläutern wir unter  Rufschutz vs. Meinungsfreiheit.

 

Sofern ein Beitrag als rechtswidrig einzustufen ist stehen dem Betroffenen folgende rechtliche und praktische Möglichkeiten zur Verfügung:

 

1. Löschung des rechtsverletzenden Beitrages

 

2. Pflicht des Forenbetreibers zur Verhinderung weiterer Rechtsverstöße

 

3. Pflicht des Forenbetreibers zur Leistung von Schadensersatz

 

4. Vorgehen gegen den rechtsverletzenden Nutzer